Wie du deine Fluggastrechte erfolgreich durchsetzt

by | 6 Sep, 2020


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Wie du dir sicherlich vorstellen kannst, sind die meisten Fluggesellschaften keine Fans davon, irgendwelche Entschädigungen zu zahlen oder Kosten und Gebühren zurückzuerstatten. Die Chance, dass du bei einer Forderung erstmal abgeblockt wirst, stehen daher leider ziemlich gut.

Bei Flugverspätungen und Flugannullierungen verwenden sie am liebsten die Ausrede: „Höhere Gewalt (Force Majeure)!“, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken.

Leider ist der Begriff der „außergewöhnliche Umstände“ (= Höhere Gewalt) nicht in den EU-Fluggastregeln definiert und lässt so viel Spielraum für die Airline zu.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung! Ich bin kein Anwalt oder sonstiger Rechtsexperte und kann und darf dir Rechtsberatung bieten. Ich versuche dir hier lediglich, nach bestem Wissen und Gewissen, eine kurze Übersicht über deine EU-Fluggastrechte zu geben.

Zu „Höhere Gewalt“ zählen z.B.:

  • unzumutbare Wetterbedingungen, welche den Flugverkehr gefährden
  • ein technischer Defekt, der nicht auf Wartung zurückzuführen ist, sondern äußere Ursachen wie z.B. einen Vogelschlag hat
  • unvorhersehbare Streiks
  • medizinische Notfälle an Bord des Flugzeugs
  • Naturkatastrophen wie z.B. ein Vulkanausbruch
  • Terroranschläge
  • unklare politische Verhältnisse (politische Instabilität)

Natürlich handelt es sich nicht immer um außergewöhnliche Umstände wie es dir die Fluggesellschaften erzählen wollen, so dass dir oft eigentlich eine Entschädigung zusteht. Die Airlines haben aber halt die Hoffnung, dass du dich mit der einfachen und nix sagenden Antwort: „Höhere Gewalt (Force Majeure)!“ zufriedengibst und keine Lust hast weitere Schritte einzuleiten.

Was diese weiteren Schritte angeht, hast du jedoch ein paar sehr attraktive Optionen.

Du könntest z.B. eine Schlichtungsstelle oder ein Fluggastrecht-Portal (≈ Anwälte auf Provisionsbasis) einschalten, welche für dich mit keinerlei Risiken und Kosten verbunden sind, wenn du keinen Erfolg mit deiner Forderung hast. Für die Airline wären diese Schritte jedoch mit Kosten verbunden, weshalb sie lieber auf sie verzichten würden.

Selbst wenn die Fluggesellschaft sich im Recht sieht, vielleicht sogar ist, kann alleine das Drohen mit diesen Optionen helfen, dass sich die Fluggesellschaft sehr kulant zeigt und dir eine Entschädigung bewilligt.

Ich möchte dir hier einen kleinen Leitfaden in die Hand geben wie du deine Forderungen am besten durchsetzen könntest.

 

Anleitung:

1.  Beweise sammeln:

Bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen:

  • Fotografiere am Zielort die Ankunftstafel oder mache ein Screenshot von den Ankunftsdaten einer Flight Tracker App (z.B. FlightStats/Flightradar24)
  • Lasse dir am Flughafen die Verspätung, mit genauer Begründung schriftlich, bestätigen und gebe dich dabei nicht mit der einfachen Antwort: „Höhere Gewalt!“ zufrieden
  • Tausche mit anderen Betreffenden Kontaktdaten aus, damit ihr euch als Zeugen benennen könnt
  • Quittungen für Betreuungsleistungen:
    • Mahlzeiten und Getränke
    • 2x kostenlose Telefongespräche führen, Faxe senden oder E-Mails senden
    • Hotelzimmer und die Beförderung zwischen Hotel und Flughafen, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfinden sollte
  • Flug-/Reiseticket

Bei Änderungen der Sitzplatzklasse:

  • Screenshoot bei der Buchung (Error Fare)
  • Buchungsbestätigung
  • Flug-/Reiseticket
  • Bordkarte mit Aufkleber der Gepäckregistrierungsnummer

Bei Gepäckverspätungen, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigungen:

  • Fotos von deinem Gepäck bei Reiseantritt
  • Fotos von deinem beschädigten Gepäck
  • Verlustanzeige/Schadensanzeige (PIR-Property Irregularity Report)
  • Baggage Claim Questionnaire
  • Flug-/Reiseticket
  • Bordkarte mit Aufkleber der Gepäckregistrierungsnummer
  • Gepäckstreifen
  • Quittungen für Ersatzkäufe
  • Quittungen für beschädigtes oder verlorenes Reisegepäck

2.  Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern:

Es ist sehr wichtig, dass du bei deiner Forderung folgende Punkte beachtest.

  Die Forderung in der korrekten Form stellen:

Hier sind ein paar richtig gute Mustervorlagen der Bayerischen Verbraucherzentrale, welche du für verschiede Flugprobleme super verwenden kannst:

Für Probleme mit dem Gepäck habe ich auf der österreichischen Seite „Verbraucherrecht“ ein paar gute Mustervorlagen gefunden:

Es ist dabei immer extrem wichtig, dass du der Fluggesellschaft eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt!

Bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung müsste dadurch die die Fluggesellschaft deine Anwaltskosten tragen, wenn die Entscheidung zu deinen Gunsten ausgeht.

Hier ist auch noch mal das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte von der Webseite der Europäischen Kommission, welches du eventuell auch noch zusätzlich mitsenden könntest.

Leider enthält dies keine Zahlungsfrist. Zur Sicherheit solltest du die Zahlungsfrist, noch mal auf das EU-Beschwerdeformular hinzufügen.

•  Die Forderung an die richtige Anschrift adressieren:

Frage bei der Fluggesellschaft nach, wo du deine Forderung stellen sollst.

Bei einigen Airlines kannst du deine Forderung auf deren Webseite beantragen.

•  Die Forderung per Einschreiben senden:

Solltest du eine Adresse bekommen, sende deine Forderung am besten per Einschreiben.

Beim Einschreiben bekommst du immer eine Versandbestätigung, die dir als Beweis dienen kann.

3.  Mit einer Schlichtungsstelle und dem Anwalt drohen:

Für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall, dass die Fluggesellschaft deine Entschädigung erstmal ablehnt oder sich gar nicht erst zurückmeldet, und dir das Geld nach der 2 Wochen Frist nicht bezahlt, solltest du deinen Ton verschärfen und ihr damit drohen eine Schlichtungsstelle und wenn nötig auch einen Anwalt einzuschalten.

Häufig knicken die Fluggesellschaft dann ein und zahlen dir lieber die Entschädigung.

4.  Eventuell eine Schlichtungsstelle einschalten:

Theoretisch könntest du deinen Fall bei der Schlichtungsstelle einreichen.

Dies wäre für dich zwar wieder mit Bürokratie verbunden, aber zumindest ist sie für dich kostenlos. Ganz im Gegensatz für die Airline, die hier Verfahrensgebühren von einigen hundert Euro zahlen müsste. Du kannst dir also gut vorstellen, warum die Fluggesellschaft dem lieber aus dem Weg gehen würde.

Leider ist die ausgesprochene Schlichtungsempfehlung nicht bindend für die Airline, so dass sie dir auch weiterhin eine Entschädigung verweigern könnte.

Sofern dich aber der bürokratische Aufwand nicht kratzt, ist es zumindest eine risiko- und kostenlose Chance den vollen Betrag, einer Entschädigung zu erhalten. Du kannst danach immer noch rechtliche Schritte einleiten, wenn es nicht von Erfolg gekrönt ist.

Ist die Fluggesellschaft ein Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (kurz: söp), musst du dort deine Beschwerde einreichen. Bevor du dies machst, schau die hier noch mal deren Verfahrensordnung an.

Soviel ich erfahren habe, soll das Verfahren nicht länger als drei Monate dauern. Sehr häufig ist es wohl schon innerhalb des ersten Monats abgeschlossen.

Wenn die Fluggesellschaft kein Mitglied der „söp“ ist, dann ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig.

5.  Die Möglichkeit in Betracht ziehen, die zuständige Luftfahrt Behörde zu kontaktieren:

Zuständig ist immer das Land, in dem du einreist.

In Deutschland wäre es das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Für andere europäische Länder findest du die zuständigen Behörden in der Liste National Enforcement Bodies under Regulation [EC] 261/2004 (https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/2004_261_national_enforcement_bodies.pdf) auf der auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Leider habe ich noch nicht allzu viele positive Sachen hierüber gelesen und kann nicht sagen, ob dies reine Zeitverschwendung wäre.

6.  Einen eigenen Anwalt oder ein Fluggastrecht-Portal (z.B. FairPlane) einschalten:

Der eigene Anwalt bietet den Vorteil, dass du den vollen Betrag der Entschädigung erhalten würdest. Sofern du der Airline in deiner Forderung eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hast, muss die Airline ebenfalls deine Anwaltskosten zahlen, wenn sie gleich nach der Drohung des Anwaltes bezahlen sollte oder wenn das Verfahren zu deinen Gunsten ausgehen sollte. Das Problem ist natürlich, dass du auf den Kosten sitzen bleiben würdest, wenn du das Verfahren verlieren solltest.

Sofern du also nicht super sicher bist, dass du auf jeden Fall recht bekommen wirst, ist es besser ein Fluggastrecht-Portal wie z.B. FairPlane einzuschalten. Die Fluggastrecht-Portale übernehmen dein Risiko, so das für dich keine Kosten entstehen werden, wenn deine Forderung nicht von Erfolg gekrönt wird. Für den Fall, dass sie eine Entschädigung für dich erwirken können, ziehen sie sich jedoch eine saftige Provision von meist ca. 29% von deiner Entschädigung ab.

Fluggastrecht-Portale:

 

Schlusswort:

Leider kommst du manchmal nicht darum herum, um dein recht kämpfen zu müssen. Viele Fluggesellschaften werden es dir nicht einfach machen, eine Entschädigung, von ihnen zu bekommen.

Sofern Gründe wie „Höhere Gewalt“ genannt werden, ist es für dich manchmal sehr schwer diese Nachzuvollziehen und nach Korrektheit bewerten zu können. Zumindest mit den Fluggastrecht-Portalen hast du eine super Option, welche dich nicht sehr viel Arbeit kostet und mit keinerlei Risiken verbunden ist.

Grundsätzlich würde ich dir immer empfehlen es mit einer Entschädigung zu probieren. Selbst wenn du eher pessimistisch bist, kannst du letztlich auch mal Glück haben, dass sich die Airline kulant zeigt.

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