Pauschalreisen – Rechte und Entschädigungen bei Flugverspätungen, gegenüber deinem Reiseveranstalter
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Inhalt:
- Flugannullierungen
- Flugverspätungen
- Überbuchungen
Grundsätzlich kannst du dir bei einer Pauschalreise aussuchen, ob du deine Ansprüche nach dem EU-Fluggastrecht gegenüber deinem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend machst.
Deine Forderung nach dem EU-Fluggastrecht würde sich der Reiseveranstalter wieder von der Fluggesellschaft zurückholen.
Zusätzlich zu den EU-Fluggastrechten, lese dir hierfür bitte meinen Beitrag „EU-Fluggastrecht – Rechte und Entschädigungen bei Flugverspätungen und einer Änderung der Sitzplatzklasse“„EU-Fluggastrecht – Rechte und Entschädigungen bei Flugverspätungen und einer Änderung der Sitzplatzklasse“ durch, hast du gegenüber den Reiseveranstalter einer Pauschalreise noch weitere Rechte, über die ich dich hier informieren möchte.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und ich kann auch keine ersetzen! Ich bin kein Anwalt oder sonstiger Rechtsexperte und kann und darf dir Rechtsberatung bieten. Ich versuche dir hier lediglich, nach bestem Wissen und Gewissen, eine kurze Übersicht über deine EU-Fluggastrechte und Rechte zu Pauschalreisen zu geben.
Fristen:
Bei einer Pauschalreise bist du verpflichtet deine Reiseleitung sofort zu informieren, wenn es zu einem Mangel kommt. Am besten lässt du dir den Mangel bei der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen. Sollte es vor Ort keinen Ansprechpartner der Reiseleitung geben, schreibe per E-Mail deinen Reiseveranstalter in Deutschland an.
Weiterhin hast du nur einen Monat nach deiner Rückkehr Zeit, um deine Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Update: Ab den 01-07.2018 hast du zwei Jahre Zeit. Mängel, egal welcher Art, muss du aber immer noch sofort anzeigen.
Verlegung deiner Flüge:
Bei einer Pauschalreise bist du verpflichtet den ersten und den letzten Urlaubstag vollständig zur An- und Abreise einzuplanen.
Der Reiseveranstalter darf deine Flüge kurzfristig verlegen:
- Wenn der Reiseveranstalter sich das in seinen AGB vorbehalten hat und die verwendete Klausel rechtlich wirksam ist
- Wenn sich der gebuchte An- und Abreisetag nicht ändert
- Wenn sich deine Nachtruhe nicht verkürzt
- Wenn es keine Auswirkung auf andere Reisetage hat
- Wenn sie dich noch in deinem Zuhause oder deiner Unterkunft hierüber informieren können
Sollten deine Flüge schon vor Urlaubsbeginn nach vorne oder hinten verschoben werden, kannst du von deiner Reise zurücktreten und dein Geld zurückverlangen, wenn der Reiseveranstalter eine der oben genannten Regeln verletzt und sich die Flugzeit um mindesten 4 Stunden verschiebt.
Rechte im Falle einer Verspätung (Delay):
Solltest du dich am An- oder Anreisetag bereits am Flughafen befinden und sich dein Flug verspäten, kann man nicht mehr von einer Verlegung sprechen.
Ab einer Verspätung (Delay) von mehr als 4 Stunden stehen dir für jede weitere Stunde i.d.R. 5% des Tagereisepreises deiner Pauschalreise als Entschädigung vom Reiseveranstalter zu. Auch wenn es sich bei der Verspätung um außergewöhnliche Umstände (früher Höhere Gewalt) gehandelt hat.
Ebenfalls muss der Reiseveranstalter eventuell auch weitere Transportkosten zur Unterkunft übernehmen. Leider finde ich hierzu keine genaueren Informationen.
Insgesamt ist die Haftung des Reiseveranstalters auf ca. 5.980€ begrenzt.
Rechte im Falle einer Annullierung (Cancellation):
Solltest du dich am An- oder Anreisetag bereits am Flughafen befinden und dein Flüge gestrichen werden, kann man nicht mehr von einer Verlegung sprechen.
Im Falle einer Annullierung (Cancellation) deines Fluges, hast du das Recht von der Airline oder vom Reiseveranstalter, eine Umbuchung auf einen anderen Flug zu verlangen.
Wenn der umgebuchte Flug, gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug, mehr als 4 Stunden Verspätung hat, steht dir wie bei der Verspätung (Delay) für jede weitere Stunde i.d.R. 5% des Tagereisepreises deiner Pauschalreise als Entschädigung vom Reiseveranstalter zu. Auch wenn es sich bei der Verspätung um Höhere Gewalt gehandelt hat.
Ebenfalls muss der Reiseveranstalter eventuell auch weitere Transportkosten zur Unterkunft übernehmen. Leider finde ich hierzu keine genaueren Informationen.
Insgesamt ist die Haftung des Reiseveranstalters auf ca. 5.980 € begrenzt.
Rechte im Falle einer Überbuchung (Overbooking):
Solltest du dich am An- oder Anreisetag bereits am Flughafen befinden und an deinem gebuchten Flug nicht teilnehmen dürfen, kann man nicht mehr von einer Verlegung sprechen.
Im Falle einer Überbuchung (Overbooking) deines Fluges, hast du das Recht von der Airline oder vom Reiseveranstalter eine Umbuchung, auf einen anderen Flug zu verlangen.
Wenn der umgebuchte Flug, gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug, mehr als 4 Stunden Verspätung hat, steht dir wie bei der Verspätung (Delay) für jede weitere Stunde i.d.R. 5% des Tagereisepreises deiner Pauschalreise als Entschädigung vom Reiseveranstalter zu.
Ebenfalls muss der Reiseveranstalter eventuell auch weitere Transportkosten zur Unterkunft übernehmen. Leider finde ich hierzu keine genaueren Informationen.
Insgesamt ist die Haftung des Reiseveranstalters auf ca. 5.980 € begrenzt.
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