Organisation für Langzeitreisen
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Bei einer kleinen Urlaubsreise, z.B. während deines Jahresurlaubes oder deiner Semester- und Schulferien, wird sich deine gesamte Planung und Organisation fast nur um den Aufenthalt an deinem Urlaubsort drehen. Für Zuhause wirst du vermutlich höchstens jemanden organisieren müssen der deine Blumen und Pflanzen gießt, deinen Briefkasten leert und auf deine Haustiere aufpasst.
Bei einer Langzeitreise über sehr viele Wochen, Monate oder Jahre sieht es dagegen ganz anders aus und gibt es sehr viele weitere Dinge, an die du denken musst und die zum Teil schon lange im Voraus geplant und organisiert werden müssen.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und kann auch keine ersetzen! Ich bin kein Anwalt, Steuerberater oder sonstiger Rechtsexperte und kann und darf dir Rechtsberatung bieten. Ich versuche dir hier lediglich nach bestem Wissen und Gewissen eine kurze Übersicht über einige Regelungen zu geben, mit denen du bei der Organisation für Langzeitreisen häufig in Verbindung kommst.
Wohnung:
Die wenigsten von uns können es sich leisten, die Wohnung einfach leer stehen zu lassen und weiterhin Miete oder laufende Kosten zu bezahlen. Du stehst also normalerweise vor der Wahl, deine Wohnung entweder unterzuvermieten oder sie aufzugeben.
Untervermietung:
Eine Untervermietung ist sehr praktisch, weil du deine ganzen Sachen nicht woanders lagern oder fast alles verkaufen musst.
Sofern es sich bei der Wohnung nicht um dein Eigentum handelt, musst du dir jedoch vorher die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters einholen, um deine ganze Wohnung überhaupt erst vermieten zu dürfen.
Bei der Vermietung eines einzelnen Zimmers sieht es dagegen etwas anders aus. Hier muss zwar auch der Vermieter, über deine lange Reise und die Untervermietung, informiert werden, aber benötigst du in diesem Fall keine extra Erlaubnis.
Es gibt hier jedoch ein paar Ausnahmen. Die relevanteste dürfte die gewerbliche Vermietung sein, wie sie z.B. bei der regelmäßigen Vermietung über Airbnb oder 9flats an Touristen vorliegt. Hier müssen dein Vermieter und ebenfalls die Stadt damit einverstanden sein, dass du deine Wohnfläche in Gewebefläche umwandelst. In z.B. Hamburg, München und Berlin musst du diese Umwandlung erst beim Bauamt beantragen.
Solltest du deine ganze Wohnung wie üblich privat vermieten wollen und dir dein Vermieter die Untervermietung nicht gestatten, hast du das Recht deine Wohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Selbst wenn du eigentlich einen Mietvertrag besitzt, der entweder eine deutlich längere Kündigungsfrist vorsieht oder der dich für eine längere Zeit an die Wohnung bindet.
Als Vermieter wirst du dich mit steuerrechtlichen Angelegenheiten auseinander setzten müssen. Die Einnahmen durch die Vermietung unterliegen der Einkommenssteuerpflicht und bei kurzfristigen einzelnen Vermietungen, unter ca. 6 Monaten, ebenfalls der Umsatzsteuerpflicht.
Sofern du unter das Umsatzsteuergesetz fallen wirst, musst du dich vorher beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden. Dies ist total unkompliziert und erlaubt dir für Mieteinahmen bis 17.500 Euro p.a. keine Steuern zahlen zu müssen. Du wirst dann jedoch jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Mit der Hilfe eines Steuerberaters sollte dies jedoch auch aus dem Ausland heraus kein großes Problem darstellen. Es wäre aber natürlich bequemer, wenn du gar nicht erst unter das Umsatzsteuergesetz fallen würdest.
Einen geeigneten Untervermieter, während einer Langzeitreise zu finden, ist leider gar nicht immer so einfach. Du möchtest schließlich sicher sein, dass er keinen Ärger macht, seine Miete immer schön bezahlt und deine Wohnung, die Möbel und die Einrichtung schön pfleglich behandelt. Außerdem wäre es aus Kostengründen natürlich sehr praktisch, wenn er genau dann einzieht, wenn du abreist, und er auch wieder genau dann auszieht, wenn du wiederkommst.
In Großstädten solltest du eigentlich immer jemand geeigneten finden, besonders wenn deine Wohnung eine gute Lage besitzt. Ebenfalls in kleineren Universitätsstädten ist es häufig nicht so schwer, speziell wenn du und dein Vermieter auch eine WG zulässt, was dort meistens aber auch gang und gebe ist.
Wohnungsauflösung:
Für sehr lange Reisen ohne festes Rückreisedatum, macht es absolut Sinn, deine Wohnung besser aufzulösen.
Besonders bei einer sehr schönen Wohnung und mit einer großartigen Lage, wird dir dies naturgemäß nicht so leichtfallen. Neben all den vielen schönen Erinnerungen, die du mit dieser Wohnung verbindest, lässt sich auch ganz realistisch sagen, dass es dir in vielen Städten sehr schwerfallen wird, bei der Rückkehr schnell eine total geniale Wohnung zu finden.
Durch das Aufgeben deiner Wohnung, wirst du deine Reise jedoch sehr viel mehr genießen können. Du kannst wiederkommen, wann immer du möchtest, und bist an keine Termine und Aufgaben gebunden. Als Vermieter müsstest du dich weiterhin um alle Angelegenheiten deiner Wohnung kümmern. Dein Untermieter hat ein Vertrag mit dir und nicht mit deinem Vermieter. Bei anfallenden Reparaturen und Versicherungsgeschichten geht alles über dich und wenn dein Untermieter Ärger macht, dann wird dein Vermieter dies an dir auslassen.
Bei der Auflösung deiner Wohnung wird einiges an Arbeit anfallen, womit du auch schon sehr früh beginnen solltest. Beginnend mit der fristgerechten Kündigung deiner Wohnung.
In der Regel wirst du bei jeder Wohnungsauflösung einmal kräftig zwischen dem aussortieren, was du unbedingt behalten möchtest und was du versuchst zu verkaufen.
Erfreulicherweise lässt sich beim Verkauf oft viel mehr Kohle rausholen, als man es sich vorstellt.
Alles was du am Ende leider nicht verkauft bekommst, muss leider in den Müll oder schlimmer noch auf dem Sperrmüll. Letzterer kostet dich Geld und sollte deshalb besser auf jeden Fall vermieden werden. Beginne also schon sehr früh damit, alle deine Sachen und besonders deine Möbel zu verkaufen.
Im Idealfall wirst du alles das was du unbedingt behalten möchtest, bei deiner Familie und bei Freunden unterbringen können.
Wenn das nicht geht, müsstest du dir eigentlich einen Lagerplatz mieten. Ob das jedoch Sinn macht, wirst du dir ausrechnen müssen. Selbst wenn die Lagerkosten gar nicht so hoch sind, können die Lagerkosten bei einer langen Reise mit Leichtigkeit auch mal den Wert deiner Sachen übersteigen.
Beim Einpacken deiner Sachen solltest du schön sorgfältig sein, empfindliche Stücke gut polstern und sichern, keine Einzelteile verlieren und auf gar keinen Fall die zugehörigen Aufbauanleitungen vergessen.
Damit deine Sachen nicht so viel Platz wegnehmen, versuche sie so kompakt wie möglich zu verpacken. Sie sollen ja schließlich deiner Familie und deinen Freunden nicht zu sehr auf den Keks gehen.
Ganz wichtig ist ebenfalls, dass du alles schön von allen Seiten beschriftest und du dir genau aufschreibst, was sich wo befindet. Glaube besser nicht, dass du dich nach einer langen und fantastischen Reise noch an irgendetwas genau erinnern wirst.
Wohnsitz:
Eng verbunden mit deiner Wohnung ist der Wohnsitz.
Selbst wenn du für viele Monate und Jahre reisen möchtest, solltest du besser in Deutschland gemeldet bleiben. Die meisten Behörden, Versicherungen und auch Banken kommen überhaupt nicht damit klar, wenn du keinen festen Wohnsitz hast. Der Wohnsitz stellt für sie oft eine Pflichtangabe dar, ohne den sie dir nicht helfen können.
Wenn also deine Wohnung auflöst, solltest du dich bei deiner Familie oder auch Freunden anmelden. Die könnten sich dann auch zeitglich um deine Post kümmern.
Nach dem Gesetzt sollte der Wohnsitz immer dort sein, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet und du dich die meiste Zeit aufhältst. Bei einer Langzeitreise/Weltreise wird dein Wohnsitz in Deutschland dieses Gesetz eventuell nicht erfüllen. Nun kann ich dir nicht dazu raten den Sachbearbeiter im Ortsamt anzulügen, wenn er dir dumme Fragen stellt. Es scheint aber ganz sinnvoll zu sein, wenn du dich für Langzeitreise erst nach der Ummeldung entscheidest 😉.
Vergesse bei der Ummeldung nicht, neben deinen Personalausweis auch deinen Reisepass aktualisieren zu lassen. Ebenfalls musst du dich natürlich auch überall anders ummelden.
Krankenversicherung zu Hause:
Für Langzeitreisende sind die Versicherungsgesetze und -bedingungen in Deutschland ziemlich fantastisch.
Eigentlich herrscht hier in Deutschland seit einigen Jahren die Versicherungspflicht, so dass du eigentlich während deiner Reise Krankenversicherungsbeträge zahlen müsstest, solange du in Deutschland gemeldet bist. Nun sind wir Deutsche aber halt sehr reisefreudig und haben keine Lust für etwas zu zahlen, was wir während der Reise gar nicht nutzen können. Erfreulicherweise spiegelt sich genau dies mittlerweile in den Versicherungsgesetzen und -bedingungen wieder.
Du darfst während einer langen Reise deine normale Krankenversicherung hier in Deutschland kündigen, so dass du keine Krankenkassenbeiträge zahlen musst. Hierfür musst du dich nur mal mit deiner Versicherung zusammensetzen und schauen was sie von dir haben wollen.
Normalerweise musst du:
- mit einer gewissen Frist kündigen
- während der gesamten Reisezeit eine Auslandsreise-Krankenversicherung besitzen
- länger als die Geltungsdauer der Reisezusatzversicherung deiner Krankenasse (ca. 42-56 Tage pro Jahr) unterwegs sein
Bei der Rückkehr von deiner Reise ist nun die Versicherungspflicht wie ein Sechser im Lotto. Deine alte Krankenversicherung ist verpflichtet dich ohne Wenn und Aber wiederaufzunehmen. Sofern du also sofort dringend ärztliche Hilfe benötigen solltest, wenn du wieder nach Deutschland kommst, musst du dir überhaupt keine Sorgen machen.
Es entfällt auch eine Anwartschaft, für du vor der Versicherungspflicht hättest zahlen müssen, um mit Sicherheit wieder von deiner Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Nur für Privat Versicherte kann die Anwartschaft eventuell Sinn machen, um bei der Rückkehr in eine Private Versicherung höhere Beiträge zu vermeiden. Alternativ könntest du dich dann aber auch wieder bei deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Arbeitsplatz:
Eine Langzeitreise muss heutzutage nicht mehr zwingend bedeuten, dass du deinen Job kündigen musst.
Viele Jobs lassen sich Remote von überall auf der Welt ausführen. Immer mehr Arbeitgeber finden diese Idee sehr interessant, um sich z.B. die Kosten für Büroräume zu sparen.
Ebenfalls sind immer mehr Arbeitgeber damit einverstanden, ihre Arbeitnehmer nur halbtags arbeiten zu lassen, wenn dafür triftige Gründe vorliegen.
Von überall auf der Welt, Remote und nur halbtags zu arbeiten, wäre schon verdammt attraktiv, wenn du für eine möglichst lange Zeit reisen möchte.
Doch selbst wenn dies für dich nicht Frage kommt, ermöglicht dir dein Arbeitgeber eventuell ein Sabbatjahr (Sabbatical) oder zumindest deutlich mehr unbezahlten Urlaub nehmen zu können.
Du siehst es gibt einige Möglichkeiten und es kann definitiv nicht schaden, sich mit deinem Arbeitgeber mal zusammenzusetzen.
Selbst wenn das alles nicht möglich ist, wäre es sehr wichtig, euch über eine fristgerechte Kündigung zu unterhalten.
Arbeitslosenversicherung:
Sofern du vor der Langzeitreise ein paar Jahre gearbeitet hast und davon gehe ich mal stark aus, hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Was die Arbeitslosenversicherung angeht, gibt es unendlich viel Regeln, die ich hier unmöglich alle abdecken kann, ohne deren Info Broschüre hier vollständig abzuschreiben. Du wirst also nicht umhinkommen, dir die Regelung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB 3) (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/), selber einmal durchzulesen.
Ich möchte dir aber hier schon Mal einen kleinen Leitfaden und ein bisschen Hintergrundwissen in die Hand geben, welche dir helfen sollen deine Ansprüche zu waren.
1. Kündigung:
Sofern du deine Arbeit nicht während deiner Reise weiterführen kannst oder möchtest, und dir dein Arbeitgeber kein Sabbatjahr (Sabbatical) oder mehr Urlaub gewährt, wirst du deinen Job eigentlich kündigen müssen.
Das doofe ist nur, dass dir dann die Arbeitsagentur eine Speerzeit von drei Monaten, beginnend mit dem Tag deiner Arbeitslosigkeit, aufbrummen wird. Eine Speerzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld bekommen wirst und dass sich auch die Zeit deines Arbeitslosenanspruches um genau diese Zeit verringern wird.
Dies betrifft jedoch nur das Arbeitslosengeld, deine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung wird die Arbeitsagentur weiterhin während der Sperrzeit zahlen.
Hättest du also z.B. Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld, würde dir aufgrund der eigenen Kündigung und der damit verbundenen Speerzeit, nur noch 9 Monate Arbeitslosengeld zustehen. Deine erste Arbeitslosengeldauszahlung würdest du dann erst drei Monate nach Beginn der aufgebrummten Speerzeit erhalten.
Um dem möglichst zu entgehen, solltest du deinen Arbeitgeber freundlich um eine Kündigung bitten. Wenn dein Vorgesetzter deine Lage kennt und ihr euch gut versteht, stehen die Chancen dafür gar nicht schlecht.
Die Speerzeit läuft übrigens auch weiter, wenn du dich abmeldest. Was natürlich super praktisch ist, wenn du zeitnah nach der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses deine Reise starten solltest, weil du dann schneller an dein Arbeitslosengeld kommst.
2. Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur:
Du musst dich mindestens 3 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit bei deiner Arbeitsagentur persönlich vorstellen, um dich arbeitslos zu melden. Falls du theoretisch von deiner Arbeitslosigkeit weniger als drei Monate im Voraus erfährst, müsstest du dich sofort persönlich vorstellen, um dich arbeitslos zu melden.
Wenn du dich nicht daran hältst, wird dir die Arbeitsagentur wieder eine Sperrzeit aufbrummen, so dass du weniger Geld bekommst. Halte dich also besser an diese Fristen, um keine blöden Strafzeiten aufgebrummt zu bekommen.
Es ist extrem wichtig, dass du dich vor deiner Reise arbeitslos meldest und zumindest 1 Tag vor deiner Reise offiziell arbeitslos bist.
Es gibt eine blöde Voraussetzung, die sich Anwartschaft nennt. Sie besagt, dass du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet haben musst, um ein Anrecht auf Arbeitslosengeld zu besitzen. Das du davor eventuell auch etliche Jahre gearbeitet hast, ist erstmal egal. Bei einer längeren Reise, besonders wenn sie über ein Jahr gilt, ist also besonders wichtig, dass du deine Ansprüche sofort feststellen lässt. Sind diese erstmal festgestellt bleiben sie dir 4 Jahre erhalten.
Es kann eventuell mittlerweile möglich sein, dass du deine Ansprüche feststellen lassen kannst, ohne dass du auch nur einen Tag bei der Arbeitsagentur wirklich arbeitslos gemeldet warst. Sicherer ist es jedoch, dir zumindest einen arbeitslosen Tag vor der Reise zu gönnen. Dies bietet dir ebenfalls den Vorteil, dass dir auferlegte Sperrzeiten schon mal anfangen zu laufen und je nach Länge deiner Reise sogar ablaufen, so dass du schneller Arbeitslosengeld bekommst, wenn du wieder da bist.
Die Arbeitsagentur wird dich jedoch nur als arbeitslos akzeptieren, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dich auch um Arbeit bemühst. Sprich du möchtest eine neue Arbeit finden und du musst dich bewerben. Vor einer Langzeitreise deckt sich dies natürlich nicht wirklich mit deinen Interessen. Um das mal wieder rechtlich einwandfreier auszudrücken …, lügen darfst du ja nicht. Es wäre besser für dich, wenn du dich erst nach deiner persönlichen Arbeitslosmeldung und nach der Bestätigung über dein Arbeitslosengeld, für die Reise entscheiden würdest.
Um dir z.B. deinen aktuellen Bearbeitungsstatus anzuschauen und für die spätere Kommunikation mit deinem Sachbearbeiter, ist es ganz hilfreich, wenn du dir einen online Account bei der Arbeitsagentur einrichtest.
Im Normalfall vergehen manchmal mehrere Wochen, bis dir ein persönlicher Sachbearbeiter zugewiesen wird und du zum ersten Mal zu einem Termin erscheinen musst. Theoretisch müsste dir ein Sachbearbeiter auferlegen, dass du dich zu bewerben hast. Praktisch wird dies aber wohl kein Sachbearbeiter tun, wenn du Ihnen von deiner Reise erzählst, die ja mittlerweile auch demnächst beginnen sollte. Ganz ehrlich, die meisten Sachbearbeiter freuen sich einen Keks für dich, sind ganz begeistert von einer so langen Reise und fangen an nett mit dir zu plaudern.
3. Abmeldung bei der Arbeitsagentur:
Während deiner Reise steht dir kein Arbeitslosengeld zu. Indem du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, erfüllst du auch die Voraussetzungen dafür nicht mehr.
Für dich bedeutet dies, dass du dich rechtzeitig von der Arbeitsagentur abmelden musst. Am besten sofort nachdem dein Reisestart feststeht, mindestens aber ein paar Tage davor. Wie das bei den Behörden so ist, kann es mit der Bearbeitung gerne mal ein bisschen länger dauern.
Du solltest es auf jeden Fall vermeiden, dass es zu Überzahlungen kommt und dir das Arbeitsamt zu viel Geld überweist. Nicht nur das du das Geld zurücküberweisen müsstest, es wären bestimmt auch wieder Formulare deshalb auszufüllen, was dir aus dem Ausland heraus natürlich nicht so einfach möglich wäre.
Die Abmeldung bei der Arbeitsagentur geht ganz einfach, entweder du rufst kurz die Hotline an und meldest dich ab oder du schreibst deinem Sachbearbeiter eine kleine Nachricht.
Rentenversicherung:
Den vollen Rentenanspruch hast du nur, wenn du 45 Jahre arbeitest, bzw. wenn in dieser Zeit fristgerecht Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Du könntest dir also überlegen freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen, um deine vollen Rentenansprüche weniger zu gefährden.
Dies geht wohl sogar bis zum 31. März rückwirkend für das gesamte letzte Jahr.
Ob das für dich Sinn macht, kann ich dir leider nicht sagen. Die Berechnung ist wohl so kompliziert und vom Einzelfall abhängig, dass du gezwungen bist, dich mit der Rentenversicherung einmal persönlich zusammenzusetzen.
Steuern:
Normalerweise sind Steuern eher ein leidiges Thema. In Zusammenhang mit einer Langzeitreise darfst du dich wahrscheinlich jedoch über eine kräftige Steuerrückzahlung freuen.
Wenn du im Jahr der Abreise und der Ankunft, dies kann das gleiche Jahr sein, muss es ja aber nicht, noch richtig Geld verdienst hast, wird die Steuerprogression zu deinen Gunsten ausfallen.
In Deutschland wird dein Einkommen pro Monat aufs Jahr hochgerechnet. Anhand dieser Summe wird dir dann ein bestimmter und vergleichbarer hoher Steuersatz auferlegt, der dir monatlich von deinem Einkommen abgezogen wird.
Nun stimmt die hochgerechnete Summe natürlich nicht in den Jahren, in denen du nicht alle Monate gearbeitet und Geld verdient hast. Es wurde dir dadurch in den Monaten in denen du Geld verdienst hast, ein zu hoher Steuersatz berechnet. Mit der Senkung des Steuersatzes auf dein tatsächlich verdientes Einkommen, darfst du dich dann auf eine Steuerrückzahlung freuen.
Nun ist das Problem mit der Steuererklärung auf Langzeitreisen, dass du eventuell jährlich eine machen musst und vielleicht gar nicht da bist.
Indem du jedoch einen Steuerberater damit beauftragst und ihm alle notwendigen Vollmachten erteilst, kannst du dieses Problemchen komplett loswerden. Natürlich kostet er aber auch ein bisschen Geld. Wenn du deine Steuererklärung selber machen möchtest, muss sie dein Finanzamt bis zum 31.05. des Folgejahres erhalten.
Nicht jeder muss jedoch jährlich eine Steuererklärung abgeben. Gerade Langzeitreisende können aber sehr leicht davon betroffen sein.
Eine Verpflichtung zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung besteht z.B. in diesen Fällen:
- Wenn du über deinen Arbeitslohn hinaus zusätzliche Einkünfte von insgesamt mehr als 410€ im Jahr erhältst. Dazu gehören z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Honorare oder Renten.
- Wenn du steuerfreie Lohnersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder die steuerfreien Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit, von insgesamt mehr als 410€ im Jahr bekommen hast.
- Wenn du von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten hast.
- Wenn du Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Erträge aus Zertifikaten, Wertzuwächse beim Verkauf von Aktien oder Investmentanteilen) erhalten hast, bei denen keine Abgeltungsteuer abgezogen wurde.
- Wenn du und dein Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn bezogen hast und einer von euch nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird, oder wenn du und dein Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt habt.
- Wenn du geschieden wurdest und du oder dein Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- Wenn das Finanzamt bei dir Freibeträge eingetragen hat. Zum Beispiel für Fahrtkosten zur Arbeit oder Kosten für die Kinderbetreuung. Hierfür muss dein Arbeitslohn als Single mehr als 11.000€ oder als Ehepaar mehr als 20.900€ im Jahr betragen.
Post und Pakete:
Falls du deine Wohnung behalten und dir einen Untermieter reinholen möchtest, wirst du eine Lösung für deine Post und Pakete finden müssen.
Dabei geht es nicht nur um die Aufbewahrung, es geht vor allen darum, dass dich wichtige Post auch während deiner Reise erreicht.
Der Untermieter ist nicht zwingend die richtige Person, um z.B. Briefe von deiner Bank, deinen Versicherungen, dem Finanzamt, der Arbeitsagentur und deinem Steuerberater zu öffnen.
Besser ist es, wenn du jemand aus deiner Familie oder einen Freund darum bittest, deine Post anzunehmen und sie dir per E-Mail zu senden oder in eine Online-Cloud zu speichern.
Alternativ gibt es aber auch Anbieter wie z.B. Dropscan, Caya und mittlerweile ebenfalls die Deutsche Post, die deine Post annehmen, sie für dich einscannen und bei Bedarf auch weiterleiten oder vernichten.
Die Deutsche Post besitzt einen sehr hilfreichen und super günstigen Nachsendeservice, mit dem du deine Post und Pakete deiner Vertrauensperson oder einen der oben genannten Anbieter zukommen lassen kannst.
Bei Dropscan, Caya und der Deutsche Post lässt sich alternativ ebenfalls ein Postfach anlegen, an welches du deine Post grundsätzlich immer senden lassen könntest, um sie digitalisieren und an dich weiterleiten. Besonders für Unternehmer, die sehr viel Post bekommen, ist dies eine sinnvolle Investition.
Telefonnummer:
Sollte es für dich interessant sein, dich als Kleinunternehmer anzumelden, weil du z.B. deine Wohnung an mehrere verschiedene Personen vermieten möchtest (z.B. über Airbnb) oder weil du mit einem Blog oder YouTube Kanal eventuell ein bisschen Geld verdienen möchtest, wirst du beim Finanzamt eine Telefonnummer angeben müssen.
Deine Mobilfunknummer wird in der Regel nicht in Frage kommen, weil du sie zumindest im außereuropäischen Ausland nicht kostengünstig verwenden kannst. Anrufe die du empfängst, kosten dich im außereuropäischen Ausland Geld und können dich in manchen Ländern ein Vermögen kosten.
Außerdem können die meisten Smartphones keine zwei SIM-Karten gleichzeitig verwenden und du wirst auf jeden Fall eine lokale SIM-Karte nutzen wollen.
Eine sehr gute Lösung für dieses Problem ist Skype.
Skype
- Bei Skype kannst du dir z.B. eine deutsche Telefonnummer kaufen, mit der du zwar weltweit über das Internet telefonierst, aber kostenlos über das Fest- und Mobilfunknetz erreichbar bist.
- Es gibt bei Skype auch super Tarife, mit denen du weltweit oder speziell nach Deutschland sehr günstig ins Fest- und Mobilfunknetz telefonieren kannst.
- Die Online Telefonie von Skype nach Skype ist natürlich vollkommen kostenlos.
Skype ist für mich die beste Möglichkeit, um z.B. mit Familie, Freunden, Geschäftspartnern, Banken, Versicherungen und Behörden weltweit in Verbindung zu bleiben.
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