Montrealer Übereinkommen – Rechte und Entschädigungen bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung
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Inhalt:
- Gepäckverspätung
- Gepäckverlust
- Gepäckbeschädigung
Es ist leider wirklich so, dass aufgegebenes Fluggepäck viel häufiger verloren geht als sich die meisten vorstellen.
Außerdem wird mit dem Gepäck auf eine Art und Weise umgegangen, die sehr leicht zu beschädigen führen kann. Besonders wenn die Koffer, Taschen und Rucksäcke keine gute Qualität haben oder du den Inhalt nicht extrem gut und sorgfältig gepolstert hast. Aus diesem Grund solltest du alle deine wichtigen und wertvollen Sachen, wie z.B. Elektronik, Dokumente und Schlüssel, immer schön ins Handgepäck mitnehmen oder besser gleich nur mit Handgepäck reisen.
Nun lässt es sich aber manchmal wirklich nicht vermeiden Gepäck aufzugeben, besonders wenn z.B. deine Tauch-, Kletter- oder Trekking Ausrüstung nicht fehlen darf.
Der Gedanke daran, dass dein Gepäck verloren geht, ist natürlich alles andere als angenehm. Doch so schlimm wie du es dir vorstellst, ist es nur selten. Meistens findet sich dein Gepäck innerhalb von wenigen Stunden wieder bei der Airline an und ist nicht ganz verloren. Sollte dein Gepäck jedoch irgendwo vergessen worden oder sogar in eine falsche Richtung geflogen sein, kann es natürlich eventuell ein paar Tage dauern, bis es wieder seinen Weg zu dir findet.
Beschädigungen sind leider immer Mist, weil dir von der Fluggesellschaft und auch von den meisten Versicherungen nur der Zeitwert ersetzt wird. Es ist also wahnsinnig wichtig, dass du dein Gepäck immer gut polsterst und die Koffer, Taschen und Rucksäcke mit Gepäckriemen, Klebeband oder Folie absicherst, falls es deren Schließmechanismus mal zerreißen sollte.
In diesem Artikel möchte ich dich darüber informieren, welche Rechte du bei verspätetem Gepäck, Gepäckverlust oder Beschädigungen hast und was du zu tun hast.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und ich kann auch keine ersetzen! Ich bin kein Anwalt oder sonstiger Rechtsexperte und kann und darf dir Rechtsberatung bieten. Ich versuche dir hier lediglich, nach bestem Wissen und Gewissen, eine kurze Übersicht über einige Punkte des Montrealer Übereinkommen zu geben.
Die Rechtsgrundlage:
Die meisten Fluggesellschaften und Reise-/Flugvermittler richten sich bei der:
- Erstattung von Ausgaben bei verspätetem Gepäck
- Entschädigung für verlorenes Gepäck
- Entschädigung für beschädigtes Gepäck
an das Montrealer Übereinkommen von 2004.
Dies sieht für das Gepäck eine maximale Entschädigung/Erstattung von 1.131 XDR (SZR-Sonderziehungsrechte) vor, welches umgerechnet so ungefähr 1.200-1.400€ sind. Das SZR-Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF), welche das Währungskürzel XDR besitzt.
Sollte dein Gepäck mehr wert sein, könntest du entweder über eine gute Reisegepäcksversicherung nachdenken oder dir gegen eine Gebühr am Check-in einen höheren Wert versichern lassen. Zweiteres ist selten sinnvoll, weil die Fluggesellschaften ihn ihren AGB die Haftung für bestimmte Wertgegenstände, wie z.B. Elektronik, Kameraequipment, Dokumente, Schmuck, Medizin und Schlüssel, von ihrer Haftung ausgeschlossen haben.
Bei einer Pauschalreise steht dir für jeden Tag ohne Gepäck eine zusätzliche Entschädigung, in Höhe von 5-30% des Tagesreisepreises, vom Reiseveranstalter zu. Sollte dein Gepäck für die gesamte Reise verschwunden bleiben, sind es sogar bis zu 50%, weil durch das Fehlen des Gepäcks sozusagen der Wert der Reise vermindert wird. Sollte dein Gepäck ganz verschwinden, wird von Fall zu Fall entschieden wie hoch die Entschädigung ausfällt. Leider habe ich keine Informationen gefunden, wann dir wieviel Prozent zustehen.
Beim vollständigen Verlust deines Gepäcks, wirst du den Inhalt und den Wert deines Gepäcks gegenüber der Fluggesellschaft nachweisen müssen. Wobei es hier meist möglich ist, hierüber eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Erstattet wird bei Verlust leider nur der Zeitwert und nicht der Neuwert deines Gepäcks. Für dich würde dies also eigentlich bedeuten, dass du immer Fotos von deinem Gepäck machen müsstest und auch die zugehörigen Quittungen immer schön aufbewahrst.
Sofern du eine gute Reisegepäcksversicherung abgeschlossen hast, wirst du diese Unterlagen vorher schon mal bei ihr eingereicht haben und hoffentlich noch in z.B. einer Cloud gespeichert haben.
Verloren gilt dein Gepäck meist nach 21 Tagen, nur wenige Fluggesellschaften betrachten dein Gepäck erst nach einer längeren Zeit verloren. Sofern die Fluggesellschaft jedoch schon vorher damit rechnet, dein Gepäck nicht mehr wiederzufinden, wird sie dir das auszufüllende Verlust Formular schon vorher zusenden.
Wenn dein Gepäck wiedergefunden wird, ist die Fluggesellschaft in der Regel so kulant, dass sie dir dein Gepäck zu deiner Unterkunft zukommen lassen. Eigentlich müsstest du dein Gepäck selber wieder von Flughafen abholen und die Fluggesellschaft oder der Reise-/Flugvermittler müsste dir nur die Fahrtkosten hierfür erstatten.
Ablauf bei Gepäckverspätungen, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigungen:
1. Verlustanzeige/Schadensanzeige bei der Gepäckermittlung (Lost & Found) aufgeben:
Bei einer offensichtlichen Beschädigung deines Gepäckes oder nachdem du so langsam realisiert, dass dein Gepäck wahrscheinlich nicht mehr auf dem Gepäckband erscheinen wird, weil entweder gar keine Koffer mehr kommen oder das Gepäckband stehen bliebt, musst du dich auf die Suche nach der zuständigen Gepäckermittlung (Lost & Found) machen und dort eine Verlustanzeige (PIR-Property Irregularity Report) aufgeben.
Die Gepäckermittlung befindet sich immer in unmittelbarer Umgebung der Gepäckbänder. Meist regelt dort ein Handling Agent die Verlust- und Schadensanzeigen für alle Airlines. Es kann aber auch mal vorkommen, dass die Airlines mit eigenen Büro vertreten sind. Der Name und das Logo der Fluggesellschaft wird dir verraten, an welchen Schalter du dich dort wenden sollst.
Die Gepäckermittlung wird von dir, unter anderen natürlich, vor allem die Gepäckregistrierungsnummer erfahren wollen. Diese befindet sich auf dem Aufkleber auf deiner Bordkarte. Von daher solltest du deine Bordkarte besser immer solange bei dir behalten, bis du dein Gepäck erhalten und auf Schäden überprüft hast.
Ganz wichtig ist es für dich, dass du dir eine Kopie der Verlustanzeige (PIR-Property Irregularity Report) geben lässt und bei Beschädigungen zudem Beweisfotos aufnimmst.
Auf der Verlustanzeige wirst du eine File Reference Nummer finden. Mit dieser kannst du über „WorldTracer“ den Status der Gepäckermittlung überprüfen und dort ebenfalls deine Lieferadresse und Kontaktinformationen ändern, sofern sich deine Unterkunft oder Handynummer ändert. Um zu der richtigen Unterseite von „WorldTracer“ zu kommen, nutze die Google-Suche und gebe „WorldTracer“ und den Namen deiner Airline ein.
Sofern du den Flughafen aufgrund von weiteren Terminen so schnell wie möglich verlassen musst, ist es theoretisch auch möglich, die Verlustanzeige auch später einzureichen. Sollte sich dein Gepäck jedoch gar nicht mehr anfinden, besteht die große Gefahr, dass du nicht beweisen kannst, dass du den Flughafen ohne Gepäck verlassen hast. Ebenfalls ist es nicht sehr ratsam mit offensichtlich beschädigten Gepäck, wie z.B. kaputten Schließmechanismus des Koffers, vorzeitig den Flughafen zu verlassen.
2. Reisegepäckversicherung informieren:
Für den Fall, dass du eine Reisegepäckversicherung besitzt, musst du diese umgehend über eine Gepäckverspätung/-verlust/-beschädigung informieren.
Erstmal reicht eine kleine E-Mail mit den wichtigsten Informationen:
- Versicherungsnummer
- Reise-/Flugbestätigung
- Flugticket
- Verlustanzeige (PIR-Property Irregularity Report)
- Fotos von einer Beschädigung
Eine gute Reisegepäckversicherung wird für eine viel höhere Schadenssumme aufkommen und dir zudem, bis zu einer bestimmten Höhe, Ersatzkäufe/Notkäufe ersetzen, wenn dein Gepäck nicht am gleichen Tag ankommt.
Du solltest dir deine Versicherungsunterlagen immer auf deinem Laptop, Tablet, Smartphone, E-Reader und einer Online Cloud speichern, so dass du dich im Schadenfall sofort über deine Pflichten und Rechte informieren kannst. Es kann aber auch nicht schaden, deine Versicherung, jetzt noch mal darum zu bitten, dir deine Rechte und Pflichten, in einer verständlichen Sprache zu erläutern.
3. Reiseleitung/-veranstalter informieren:
Bei einer Pauschalreise bist du dazu verpflichtet, deine Reiseleitung sofort zu informieren. Am besten lässt du dir den Mangel bei der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen. Sollte es vor Ort keinen Ansprechpartner der Reiseleitung geben, schreibe deinen Reiseveranstalter per E-Mail an.
4. Ersatzkäufe:
Die Fluggesellschaft oder der Reise-/Flugvermittler haftet für die Ausgaben, die dir aufgrund von verspäteten, verlorenen und beschädigten Gepäck entstehen. Jedoch nicht für bestimmte Wertgegenstände wie z.B. Elektronik, Kameraequipment, Dokumente, Schmuck, Medizin und Schlüssel, die sie häufig in ihren AGB von ihrer Haftung ausgeschlossen haben.
Bis dein Gepäck wieder bei dir ist, stehen dir sogenannte Ersatzkäufe/Notkäufe zu. Zumindest wenn du dich du nicht an deinen Wohnort befindest. Sollte dein Gepäck also auf dem Rückflug nach Hause verloren gegangen sein, gehen viele Fluggesellschaften und auch eine Reisegepäcksversicherung davon aus, dass du zu Hause alles notwendige wie Hygiene Artikel und Kleidung zur Verfügung stehen hast.
Bei verlorenen und beschädigten Gepäck werden jedoch diese sogenannten „Noteinkäufe“, mit der späteren Entschädigung von der Airline verrechnet.
Die Regelungen für Ersatzkäufe sehen leider bei allen Airlines und Reise-/Flugvermittlern total unterschiedlich aus und sind nicht ansatzweise einheitlich. Es ist durchaus möglich, dass deine Sitzklasse, die Jahreszeit und der Zweck deiner Reise einen Einfluss darauf hat, wie kulant sich die Airline zeigen wird.
Du musst dich bei der Gepäckermittlung (Lost & Found) genau darüber informieren wie die Regelungen für Ersatzkäufe aussehen. Im Idealfall wird dir hier ein Notfallpaket mit Hygiene Artikel und eventuell sogar Unterwäsche zur Verfügung gestellt.
Sofern dir nach den Regelungen kein fester Betrag pro Tag zusteht, der vollkommen unabhängig von deinen getätigten Ersatzkäufen ist, gilt grundsätzlich, dass du dich:
- nur mit dem Nötigsten zu versorgen sollst
- angemessen und schadensmindernd zu verhalten hast
Die Interpretation hiervon kann natürlich zwischen dir und der Airline oder dem Reise-/Flugvermittler total unterschiedlich aussehen. Es ist daher sehr gut möglich, dass du nicht alles vollständig erstattest bekommen wirst.
Die meisten Fluggesellschaften verwenden Standardtagessätze. Hierbei steht dir, bis zur einer maximalen Anzahl von Tagen, pro Tag ein Höchstbetrag zur Verfügung. Meist lassen dir die maximalen Höchstbeträge, die du pro Tag ausgeben darfst, nicht viel Spielraum. Oft reicht es gerade mal so, um dir extrem günstige Hygiene Artikel, Unterwäsche und ein Oberteil kaufen zu können.
Es gibt aber zumindest ein paar Airlines, bei denen du sofort oder zumindest nach ein paar Tagen keine Höchstbeträge pro Tag auferlegt bekommst und im Rahmen des Montrealer Übereinkommen (1.131 SZR) frei einkaufen gehen kannst. Speziell wenn du auf einer Geschäftsreise oder einer Kreuzfahrt bist, auf der du eine gewisse Kleiderordnung einzuhalten hast, sind solche Regelungen sehr hilfreich für dich, um nicht auf den hohen Kosten für z.B. Anzüge, Hemden und Schuhe sitzen zu bleiben. Hier ist es aber dann unheimlich wichtig, dass du entsprechende Termine und Veranstaltungen auch belegen kannst, um solche außergewöhnlich teuren Notkäufe rechtfertigen zu können.
In der Regel wirst du deine Notkäufe immer vorschießen müssen und sollst sie dann später mit den Quittungen zur Erstattung einreichen. Manchmal bekommst du jedoch auch eine aufgeladene Geldkarte.
Häufige Regelungen:
Hier mal ein paar Beispiele wie diese Regelungen aussehen könnten:
Beispiel 1:
Für jeden Tag ohne Gepäck steht dir eine feste Zahlung ohne Wenn und Aber zu. Die feste Zahlung wird je nach Reiseklasse, Jahreszeit, Zweck der Reise und wie lange das Gepäck vermutlich verspätet ankommt individuell angepasst.
Zum Beispiel:
- Economy Class: 100 US-Dollar
- Business Class: 150 US-Dollar
- First Class: 200 US-Dollar
Beispiel 2:
Hygiene Artikel werden dir bis maximal 50€ zu 100% erstattet.
Ersatzkleidung wird dir bis zur Höchsthaftungsgrenze von 1.131 SZR zu:
- 50% erstattet, wenn du die Kleidung behältst
- 100% erstattet, wenn du die Ersatzkleidung später an die Airline übergibst
Beispiel 3:
In den ersten 24 Stunden steht dir ein maximaler Betrag, z.B. 90€, zur Verfügung und danach stehen dir im Rahmen des Montrealer Übereinkommen Notkäufe zu.
Beispiel 4:
Du bekommst eine aufgeladene Geldkarte, mit der du für eine bestimmte Zeit auskommen sollst.
Zum Beispiel:
100€ für die ersten beiden Tage ohne Gepäck und danach wird die Erstattung individuell geklärt.
Beispiel 5:
Nach Ablauf von 24 Stunden stehen dir für jede weiteren 24 Stunden ohne Gepäck und für eine beschränkte Anzahl von Tagen ein bestimmter Höchstbetrag für Ersatzkäufe zur Verfügung.
Zum Beispiel:
Für maximal 3 Tage:
- nach 24 Stunden: 50€
- nach 48 Stunden: 50€
- nach 72 Stunden: 70€
Beispiel 6:
Bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen, steht für jeden Tag ohne Gepäck ein bestimmter Höchstbetrag für Ersatzkäufe zur Verfügung.
Zum Beispiel:
- Für maximal 5 Tage: 36€ (Economy Class)
- Für maximal 5 Tage: 54€ (Business Class)
- Für maximal 5 Tage: 72€ (First Class)
Regelung meiner Reisegepäckversicherung:
Meine Reisegepäcksversicherung erstattet mir Ersatzkäufe bis maximal 10% der Versicherungssumme und bis maximal 400€, wenn mein Gepäck nicht am gleichen Tag mein Zielort erreicht.
Zudem wird meine Versicherungssumme automatisch verdoppelt, wenn ich länger als 4 Wochen unterwegs bin.
Im Vergleich zu den meisten Regelungen der Fluggesellschaften, sind die Bedingungen meiner Reisegepäcksversicherung deutlich besser und wirklich eine große Hilfe, wenn meinem Gepäck mal etwas passieren sollte.
Mehr über meine Reisegepäcksversicherung und alle wichtigen Versicherungen zum Reisen findest du in meinen Beitrag „Die wichtigsten Versicherungen auf Reisen“.
5. Baggage Claim Questionnaire Fragebogen:
Bei einigen Fluggesellschaften, wie z.B. Emirates und Oman Air, tritt nach ca. drei Tagen Gepäckverlust oder -verzögerung ein gesondertes Prozedere ein.
Hierbei musst du den Fragebogen „Baggage Claim Questionnaire“ ausfüllen und ihn zusammen mit Kopien einiger Dokumente zurücksenden:
- Baggage Claim Questionnaire
- Verlustanzeige (PIR-Property Irregularity Report)
- Reisepass
- Flug-/Reiseticket
- Bordkarte mit Aufkleber der Gepäckregistrierungsnummer
- Gepäckstreifen
Auf dem Baggage Claim Questionnaire Fragebogen musst du, unter anderen, den Inhalt deines Gepäcks, dessen Wert und eine Abdeckung durch eine Versicherung angeben.
6. Erstattungen und Entschädigung beantragen:
Bei Linienflügen hast du eine Erstattung/Entschädigung, immer bei der Fluggesellschaft zu beantragen.
Bei einer Pauschalreise kannst du es dir aussuchen, ob du die Erstattung/Entschädigung bei deinem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft beantragen möchtest.
Für beide gelten jedoch unterschiedlichen Fristen:
Fristen:
Verspätetes Gepäck:
• Fluggesellschaft:
Du musst innerhalb von 21 Tagen, nachdem du dein verspätetes Gepäckstück erhalten hast, eine Entschädigung von der Airline verlangen.
• Reiseveranstalter:
Du musst innerhalb eines Monats, nach deiner Rückkehr, eine Entschädigung von dem Reiseveranstalter verlangen.
Beschädigtes Gepäck:
• Fluggesellschaft:
Du musst innerhalb von 7 Tagen, nachdem du dein beschädigtes Gepäckstück erhalten hast, eine Entschädigung von der Airline verlangen.
• Reiseveranstalter:
Du musst innerhalb eines Monats, nach deiner Rückkehr, eine Entschädigung von dem Reiseveranstalter verlangen.
Gepäckverlust:
• Fluggesellschaft:
Du musst dich an die Fristen der Airline halten.
• Reiseveranstalter:
Du kannst nach 21 Tagen, nachdem du dein Gepäck nicht wiederaufgetaucht, eine Entschädigung von dem Reiseveranstalter verlangen.
Wie du am besten zu deinem Recht kommst, erfährst du In meinen Beitrag „Wie du deine Fluggastrechte erfolgreich durchsetzt“.
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- 10 Dinge die im Handgepäck nicht fehlen dürfen
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