EU-Fluggastrecht – Rechte und Entschädigungen bei Flugverspätungen und einer Änderung der Sitzplatzklasse
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Inhalt:
- Flugannullierungen
- Flugverspätungen
- Überbuchungen
- Änderung der Sitzplatzklasse
Flugverspätungen sind extrem nervig und auch sehr stressig. Zum einen sitzt du erstmal für eine unbestimmte Zeit auf dem Flughafen doof rum und zum anderen kann die Verspätung eine sehr große Auswirkung auf deine ganze Reiseplanung und weitere Buchungen haben. Besonders natürlich, wenn du einen oder sogar mehrere Tage am Flughafen oder in einer Stadt festsitzt.
Keine Fluggesellschaft wird dir die Kosten für getrennt gebuchte Anschlussflüge, eine Schiffsreise, eine Busreise, gebuchte Unterkünfte oder Mietwagen ersetzen. Es werden leider nur die Flüge ersetzt und entschädigt, die sich auf deinem Flugticket befinden.
Sofern sich auf deinem Flugticket mehrere verschiedene Flüge befinden, also z.B. ein Langstreckenflug mit verschiedenen Teilstrecken und dann eventuell zusätzlich noch weitere Anschlussflüge, zählt immer die Verspätung an deinem letzten Zielort.
Zum Glück besitzen wir in der Europäische Union ein sehr kundenfreundliches Fluggastrecht, welches neben bestimmten Leistungen auch Entschädigungen von bis zu 600€ vorsieht. Übrigens haben sogar Babys, die keinen festen Sitzplatz haben, ein Anrecht auf eine Entschädigung, sofern sie nicht vollständig umsonst mitfliegen.
Gegenüber einer Fluggesellschaft verjähren deine Ansprüche bei einer Annullierung oder Verspätung erst nach drei Jahren, so dass du nicht gezwungen bist sofort zu handeln und erstmal schön deinen Urlaub richtig genießen kannst.
Bei einer Pauschalreise kannst du dir aussuchen, ob du deine Ansprüche gegenüber deinem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend machst. Jedoch musst du deinen Reiseveranstalter sofort über Probleme informieren und hast du nur einen Monat nach deiner Rückkehr Zeit, um deine Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter einzufordern.
Neben den dem EU-Fluggastrecht, gelten gegenüber deinem Reiseveranstalter noch deutsche Regelungen, die ich in meinen Beitrag „Pauschalreisen – Rechte und Entschädigungen bei Flugverspätungen, gegenüber deinem Reiseveranstalter“ beschrieben habe.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und ich kann auch keine ersetzen! Ich bin kein Anwalt oder sonstiger Rechtsexperte und kann und darf dir Rechtsberatung bieten. Ich versuche dir hier lediglich, nach bestem Wissen und Gewissen, eine kurze Übersicht über deine EU-Fluggastrechte zu geben.
Gültigkeit der EU-Fluggastrechte:
Die EU-Fluggastrechte sind gültig:
- für alle Flüge innerhalb der EU
- für Flüge, die an einem EU-Flughafen starten
- für Flüge, die in Drittländern starten und in der EU landen, wenn die ausführende* Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat
Die EU-Fluggastrechte sind nicht gültig:
- für Flüge, die in Drittländern starten und in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz nicht in einem Land der EU hat
* Die die ausführende Fluggesellschaft ist immer diejenige bei der du gebucht hast.
Manchmal teilen sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug.
In diesem Fall spricht man auch vom Codesharing, weil jede der der beteiligten Fluggesellschaften diesen Flug unter einer eigenen Flugnummer führt.
Bei Codesharing Flügen wirst du auf der Buchungsbestätigung und den Flugtickets den Zusatz „Operated by…“ finden.
EU-Fluggastrechte bei einer Annullierung (Canceled):
Eine Annullierung (Canceled) liegt vor, wenn der ursprünglich geplante Flug nicht mehr durchgeführt werden kann.
Ein Indiz für eine Annullierung ist eine geänderte Flugnummer, Fluggesellschaft oder Flugroute.
Bei der Annullierung kannst du zwischen verschiedenen alternativen Leistungen wählen, hast bei langen Wartezeiten einen Anspruch auf eine Betreuung und hast das Recht auf eine Entschädigung.
Alternative Leistungen im Falle einer Annullierung:
- Rückerstattung des vollen Ticketpreises (du musst keine Gutscheine akzeptieren), wenn du dich noch am Startflughafen befindest
- Rückerstattung des vollen Ticketpreises (du musst keine Gutscheine akzeptieren) und kostenloser Rücktransport zum Ausgangsflughafen, wenn du dich auf einem Zwischenstopp befindest und der Sinn deiner Reise sinnlos geworden ist, weil du z.B. eine Tagung oder eine Kreuzfahrt verpasst hast
- Anderweitige Beförderung zum Ziel (z.B. Mietwagen/Bus/Zug/Flug), entweder zum frühestmöglichen oder einen wunschgemäßen Zeitpunkt
Betreuungsleistungen im Falle einer Annullierung:
- Mahlzeiten und Getränke (oft erhältst du Verpflegungsgutscheine)
- 2x kostenlose Telefongespräche führen, Faxe senden oder E-Mails senden
- Hotelzimmer und die Beförderung zwischen Hotel und Flughafen, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfinden sollte (Sofern die Fluggesellschaft dies nicht für dich organisiert, musst du die Quittungen aufbewahren und später einreichen)
Entschädigung im Falle einer Annullierung, wenn du eine weitere Beförderung ablehnst:
Flüge innerhalb der EU:
- unter 1500km Flugstrecke = 250€
- über 1500km Flugstrecke = 400€
Flüge ab oder in die EU:
- unter 1500km Flugstrecke = 250€
- zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 400€
- über 3500km Flugstrecke = 600€
Entschädigung im Falle einer Annullierung, wenn du einer weiteren Beförderung zustimmst:
Flüge innerhalb der EU:
- max 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 125€
- über 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 250€
- max. 3 Stunden Verspätung, bei über 1500km Flugstrecke = 200€
- über 3 Stunden Verspätung, bei über 1500km Flugstrecke = 400€
Flüge ab oder in die EU:
- max. 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 125€
- über 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 250€
- max. 3 Stunden Verspätung, zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 200€
- über 3 Stunden Verspätung, zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 400€
- max. 4 Stunden Verspätung, bei über 3500km Flugstrecke = 300€
- über 4 Stunden Verspätung, bei über 3500km Flugstrecke = 600€
Entschädigung: Du bist nicht gezwungen Gutscheine anzunehmen.
Entfernung: Die Entfernung bemisst sich nach dem Großkreis. Zur Berechnung könntest du z.B. die Webseite „Luftlinie“ oder „Great Circle Mapper“ verwenden.
Verspätung: Es zählt immer die verspätete Ankunftszeit am Zielort und zwar genau der Zeitpunkt, an dem sich die Flugzeugtür am Flughafen öffnet.
Ausnahmen:
Bei einer Annullierung hast du immer ein Anrecht auf eine der alternativen Leistungen, auch wenn es sich um Höhere Gewalt (Force majeure) handelt.
Was die Entschädigung angeht, gibt es jedoch noch ein paar Ausnahmen.
Die Fluggesellschaft muss dir keine Entschädigung zahlen:
- Wenn sie dich mindestens zwei Wochen (14 Tage) vor Abflug informiert.
- Wenn sie dich ein bis zwei Wochen (7-14 Tage) vor Abflug informiert und dir eine anderweitige Beförderung anbieten kann, die frühestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit startet und nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit dein Zielort erreicht.
- Wenn sie dich weniger als sieben Tage vor Abflug informiert und dir eine anderweitige Beförderung anbieten kann, die frühestens eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit startet und nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit dein Zielort erreicht.
- Wenn sie dich mindestens zwei Wochen (14 Tage) vor Abflug informiert.
- Wenn sie dich ein bis zwei Wochen (7-14 Tage) vor Abflug informiert und dir eine anderweitige Beförderung anbieten kann, die frühestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit startet und nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit dein Zielort erreicht.
- Wenn sie dich weniger als sieben Tage vor Abflug informiert und dir eine anderweitige Beförderung anbieten kann, die frühestens eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit startet und nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit dein Zielort erreicht.
- Wenn sie nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Höhere Gewalt = Force majeure).
Außergewöhnliche Umstände sind z.B. unzumutbare Wetterbedingungen, welche den Flugverkehr gefährden; Blitzschlag; ein technischer Defekt, der nicht auf Wartungsmängel zurückzuführen ist, sondern äußere Ursachen wie z.B. einen Vogelschlag hat oder auf einem Herstellerfehler beruht; unvorhersehbare Streiks; medizinische Notfälle an Bord des Flugzeugs; Naturkatastrophen wie z.B. ein Vulkanausbruch; Terroranschläge; unklare politische Verhältnisse (politische Instabilität).
Wie du am besten zu deinem Recht kommst, erfährst du In meinen Beitrag „Wie du deine Fluggastrechte erfolgreich durchsetzt“.
EU-Fluggastrechte bei einer Verspätung (Delay):
Eine Verspätung (Delay) liegt vor, wenn der ursprüngliche geplante Flug noch durchgeführt werden kann.
Die Abgrenzung zwischen Annullierung und Verspätung ist rechtlich komplizierte Sache.
Du kannst wohl von einer Verspätung ausgehen, wenn du mehrere Stunden verspätet abfliegst und sich die Flugnummer, Fluggesellschaft und Flugroute nicht ändern.
In 2009 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Verspätung von drei oder mehr Stunden gleichzusetzen ist mit dem Ausgleichsanspruch einer Annullierung.
Bei einer Verspätung kannst du zwischen verschiedenen alternativen Leistungen wählen, hast eventuell Anspruch auf eine Betreuung und hast das Recht auf eine Entschädigung, wenn dich eine weitere Beförderung mehr als drei Stunden später zu deinem Zielort bringt.
Alternative Leistungen im Falle einer Verspätung:
- Du wartest und lässt dich weiterhin mit der gleichen Fluggesellschaft befördern
- Ab einer abzusehenden Verspätung von 5 Stunden, eine volle Rückerstattung des Ticketpreises (du musst keine Gutscheine akzeptieren), wenn du dich noch am Startflughafen befindest
- Ab einer abzusehenden Verspätung von 5 Stunden, eine volle Rückerstattung des Ticketpreises (du musst keine Gutscheine akzeptieren) und kostenloser Rücktransport zu Ausgangsflughafen, wenn du dich auf einem Zwischenstopp befindest und der Sinn deiner Reise sinnlos geworden ist, weil du z.B. eine Tagung oder eine Kreuzfahrt verpasst hast
Betreuungsleistungen und Voraussetzungen im Falle einer Verspätung:
Zu den Betreuungsleistungen gehören:
- Mahlzeiten und Getränke (oft erhältst du Verpflegungsgutscheine)
- 2 x kostenlose Telefongespräche führen, Faxe senden, oder E-Mails senden
- Hotelzimmer und die Beförderung zwischen Hotel und Flughafen, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfinden sollte (Sofern die Fluggesellschaft dies nicht für dich organisiert, musst du die Quittungen aufbewahren und später einreichen)
Voraussetzungen für die Betreuungsleistungen:
- Bis 1.500km Flugstrecke: ab 2 Stunden Verspätung
- Zwischen 1.500 und 3.500km Flugstrecke: ab 3 Stunden Verspätung
- Mehr als 3.500km Flugstrecke: ab 4 Stunden Verspätung
Entschädigung im Falle einer Verspätung:
Flüge innerhalb der EU:
- 3 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 125€
- über 3 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 250€
- 3 Stunden Verspätung, bei über 1500km Flugstrecke = 200€
- über 3 Stunden Verspätung, bei über 1500km Flugstrecke = 400€
Flüge ab oder in die EU:
- 3 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 125€
- über 3 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 250€
- 3 Stunden Verspätung, zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 200€
- über 3 Stunden Verspätung, zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 400€
- 4 Stunden Verspätung, bei über 3500km Flugstrecke = 300€
- über 4 Stunden Verspätung, bei über 3500km Flugstrecke = 600€
Entschädigung: Du bist nicht gezwungen Gutscheine anzunehmen.
Entfernung: Die Entfernung bemisst sich nach dem Großkreis. Zur Berechnung könntest du z.B. die Webseite „Luftlinie“ oder „Great Circle Mapper“ verwenden.
Verspätung: Es zählt immer die verspätete Ankunftszeit am Zielort und zwar genau der Zeitpunkt, an dem sich die Flugzeugtür am Flughafen öffnet.
Ausnahme:
Die Fluggesellschaft muss dir keine Entschädigung zahlen, wenn nachweisen kann, dass es sich um Höhere Gewalt (Force majeure) handelt. Also auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Außergewöhnliche Umstände sind z.B. unzumutbare Wetterbedingungen, welche den Flugverkehr gefährden; Blitzschlag; ein technischer Defekt, der nicht auf Wartungsmängel zurückzuführen ist, sondern äußere Ursachen wie z.B. einen Vogelschlag hat oder auf einem Herstellerfehler beruht; unvorhersehbare Streiks; medizinische Notfälle an Bord des Flugzeugs; Naturkatastrophen wie z.B. ein Vulkanausbruch; Terroranschläge; unklare politische Verhältnisse (politische Instabilität).
Wie du am besten zu deinem Recht kommst, erfährst du In meinen Beitrag „Wie du deine Fluggastrechte erfolgreich durchsetzt“.
EU-Fluggastrechte bei einer Überbuchung (Overbooked):
Fluggesellschaften verkaufen oft für einen Flug erstmal mehr Tickets, als das Flugzeug Plätze hat. In der Annahme und mit der Erfahrung, dass einige Tickets nicht genutzt werden. Nun passiert es natürlich manchmal, dass sich die Fluggesellschaften dabei verzocken und ein Flug auf einmal überbucht (Overbooked) ist.
Bei einer Überbuchung wird die Fluggesellschaft erstmal versuchen Freiwillige zu finden, die einer alternativen Beförderung (Mietwagen/Bus/Zug/Flug) zustimmen. Sollte dies nicht gelingen, werden sie selbst jemanden bestimmen, dem das Boarding verweigert wird. In der Regel wählen die Fluggesellschaft Passagiere aus die z.B. später eingecheckt haben, die günstigere Tickets gekauft haben, die mit Handgepäck fliegen und die nicht so häufig fliegen.
Indem du immer schön online eincheckst und eine Vielfliegerkarte, wie z.B. Miles & More, bei der Buchung angibst besitzt, kannst du es meistens vermeiden sitzen gelassen zu werden.
Wobei es sich durchaus für dich lohnen kann, freiwillig einer Alternativen oder spätere Beförderung zuzustimmen. Hier kommt es ganz auf das Angebot der Airline und dein Verhandlungsgeschick an. Die Fluggesellschaften können dir Geld, Gutscheine, Flugpunkte und ein Upgrade deiner Sitzklasse beim nächsten Flug anbieten.
Deine EU-Fluggastrechte bei einer Überbuchung sind sehr ähnlich zu einer Annullierung. Eine Überbuchung stellt nach dem EU-Fluggastrecht eine Nichtbeförderung dar.
Du kannst hier zwischen verschiedenen alternativen Leistungen wählen, hast Anspruch auf eine Betreuung und hast das Recht auf eine Entschädigung, wenn du auf eine Beförderung verzichtest oder diese dich mit einer bestimmten Verspätung zu deinem Zielort bringt.
Alternative Leistungen im Falle einer Überbuchung:
- Rückerstattung des vollen Ticketpreises (du musst keine Gutscheine akzeptieren), wenn du dich noch am Startflughafen befindest
- Rückerstattung des vollen Ticketpreises (du musst keine Gutscheine akzeptieren) und kostenloser Rücktransport zu Ausgangsflughafen, wenn du dich auf einem Zwischenstopp befindest und der Sinn deiner Reise sinnlos geworden ist, weil du z.B. eine Tagung oder eine Kreuzfahrt verpasst hast
- Anderweitige Beförderung zum Ziel (z.B. Mietwagen/Bus/Zug/Flug), entweder zum frühestmöglichen oder einen wunschgemäßen Zeitpunkt
Betreuungsleistungen im Falle einer Überbuchung:
- Mahlzeiten und Getränke (oft erhältst du Verpflegungsgutscheine)
- 2 x kostenlose Telefongespräche führen, Faxe senden, oder E-Mails senden
- Hotelzimmer und die Beförderung zwischen Hotel und Flughafen, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfinden sollte (Sofern die Fluggesellschaft dies nicht für dich organisiert, musst du die Quittungen aufbewahren und später einreichen)
Entschädigung im Falle einer Überbuchung, wenn du eine weitere Beförderung ablehnst:
Flüge innerhalb der EU:
- unter 1500km Flugstrecke = 250€
- über 1500km Flugstrecke = 400€
Flüge ab oder in die EU:
- unter 1500km Flugstrecke = 250€
- zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 400€
- über 3500km Flugstrecke = 600€
Entschädigung im Falle einer Überbuchung, wenn du dich weiterhin befördern lässt:
Flüge innerhalb der EU:
- max. 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 125€
- über 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 250€
- max. 3 Stunden Verspätung, bei über 1500km Flugstrecke = 200€
- über 3 Stunden Verspätung, bei über 1500km Flugstrecke = 400€
Flüge ab oder in die EU:
- max. 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 125€
- über 2 Stunden Verspätung, bei unter 1500km Flugstrecke = 250€
- max. 3 Stunden Verspätung, zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 200€
- über 3 Stunden Verspätung, zwischen 1500-3500km Flugstrecke = 400€
- max. 4 Stunden Verspätung, bei über 3500km Flugstrecke = 300€
- über 4 Stunden Verspätung, bei über 3500km Flugstrecke = 600€
Entschädigung: Du bist nicht gezwungen Gutscheine anzunehmen.
Entfernung: Die Entfernung bemisst sich nach dem Großkreis. Zur Berechnung könntest du z.B. die Webseite „Luftlinie“ oder „Great Circle Mapper“ verwenden.
Verspätung: Es zählt immer die verspätete Ankunftszeit am Zielort und zwar genau der Zeitpunkt, an dem sich die Flugzeugtür am Flughafen öffnet.
Ausnahmen:
Wenn du freiwillig von deinem Flug zurücktrittst, musst du selber eine Einigung mit der Fluggesellschaft aushandeln.
Lasse dir eine Entschädigung am besten gleich in bar auszahlen.
Wie du am besten zu deinem Recht kommst, erfährst du In meinen Beitrag „Wie du deine Fluggastrechte erfolgreich durchsetzt“.
EU-Fluggastrechte bei einer Änderung der Sitzplatzklasse (Upgrade/Downgrade):
Manchmal kommt es in Folge von Annullierungen und Überbuchungen zu einer Änderung der Sitzplatzklassen.
Entweder wirst du dabei eine Sitzplatzklasse hochgestuft (Upgrade) oder du wirst eine Sitzplatzklasse herabgestuft (Downgrade).
Upgrade:
Eine Hochstufung der Sitzplatzklasse, z.B. von Economy-Class auf Business-Class, ist für dich mit keinerlei Zuzahlungen verbunden und damit eine sehr positive Sache.
Downgrade:
Eine Herabstufung deiner Sitzplatzklasse, z.B. von Business-Class auf Economy-Class, wird dir natürlich gar nicht gefallen.
Hierfür steht dir nach dem EU-Fluggastrecht ein Nachlass auf deinem Ticketpreis zu.
Betrifft der Downgrade nicht die gesamte Flugstrecke, sonders nur eine Teilstrecke auf dem Flugschein, steht dir auch nur für die Teilstrecke ein Nachlass zu.
Entschädigung bei einem Downgrade:
Flüge innerhalb der EU:
- unter 1.500km Flugstrecke = 30% Preisnachlass
- über 1.500km Flugstrecke, mit Ausnahme von Flügen zwischen der EU und den französischen überseeischen Departements = 50% Preisnachlass
- über 3.500km Flugstrecke, unter Einschluss von Flügen zwischen der EU und den französischen überseeischen Departements = 75% Preisnachlass
Flüge ab oder in die EU:
- unter 1.500km Flugstrecke = 30% Preisnachlass
- über 1.500km Flugtrecke innerhalb der EU = 50% Preisnachlass
- zwischen 1.500 und 3.500km Flugstrecke = 50% Preisnachlass
- über 3.500km Flugstrecke = 75% Preisnachlass
Wie du am besten zu deinem Recht kommst, erfährst du In meinen Beitrag „Wie du deine Fluggastrechte erfolgreich durchsetzt“.
Reiseanleitung
Die Entscheidung
Reisebegleitung
Langzeitreisen
Sinnvolle Reiseplanung
Reiseländer
Reisezeiten
Urlaubsorte
Sehenswürdigkeiten
Unterkünfte
Restaurants, Garküchen, Cafés, Bars und Clubs
Transport – Transportverbindungen
Transport – Flüge
- Die günstigsten Flüge finden und richtig buchen
- Die Definition und Vor- und Nachteile aller Flugtickets
- Die besten Sitzplätze im Flugzeug wählen
- Fehlendes Rückflug- oder Weiterreiseticket – Der hilfreichste Tipp beim Fliegen mit One-Way Tickets
- Tipps und Tricks für den optimalen Check-in auf Flugreisen
- Prüfe immer den Flugstatus und deine Fluginformationen!
- Die besten Airport Hacks
- 10 Dinge die im Handgepäck nicht fehlen dürfen
- EU-Fluggastrecht – Rechte und Entschädigungen bei Flugverspätungen und einer Änderung der Sitzplatzklasse
- Pauschalreisen – Rechte und Entschädigungen bei Flugverspätungen, gegenüber deinem Reiseveranstalter
- Erstattbare Steuern und Gebühren bei verpassten oder nicht stornierbaren Flügen
- Montrealer Übereinkommen – Rechte und Entschädigungen bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung
- Wie du deine Fluggastrechte erfolgreich durchsetzt
Transport – Öffentlicher Personennah- und fernverkehr
- Alles was du über das Fahren mit dem Zug wissen musst
- Alles was du über das Fahren mit dem Fernbus wissen musst
- Taxis und ihre abenteuerlichen Kollegen
- S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Stadtbusse und Fähren
Transport – Selbstfahrer und Rundfahrten (Roadtrips)
Visa und Landesgrenzen
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- Geldautomaten (ATMs) – Weltweit sicher Geld abheben
- Der richtige Umgang mit Kreditkarten und Bargeld
- Geld wechseln (Currency exchange)
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